Kosmetische Rohstoffe aus denen Kindercremes häufig hergestellt werden

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Die Verwendung kosmetischer Rohstoffe ist in Deutschland durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz sowie die Kosmetik-Verordnung streng geregelt. Spricht man jedoch von kosmetischen Rohstoffen für Kinder und Babyartikel, so sind diese Regulationen noch etwas strenger. Allerdings sollte man in diesem Zusammenhang ebenfalls hervorheben, dass die Kosmetikindustrie besonders für diese Zielgruppe, neben den gesetzlichen Vorschriften, auch eine Reihe freiwilliger Maßnahmen geltend macht. Die Herstellung einer Babycreme ist erst dann abgeschlossen, wenn die Verträglichkeitsprüfung erfolgreich absolviert wurde.

Wie sieht es aus mit der Sicherheitsbewertung

Grundsätzlich gilt, dass kosmetische Rohstoffe gesundheitlich unbedenklich sein müssen! Das heißt, was immer das Produkt ist, es muss sich sowohl für ältere Menschen, schwangere und stillende Frauen als auch Kinder eignen. Ist das nicht gegeben, so muss das Produkt klar als solches gekennzeichnet sein. – Sicher hat schon jeder einmal in seinem Leben ein Produkt mit der Aufschrift, „nicht für stillende Frauen geeignet“, in der Hand gehabt. Das Bedarfsgegenstände-Gesetz als auch die Kosmetik-Verordnung heben diese Sicherheitsbewertung ganz besonders bei jenen Produkten hervor, die sowohl für die Reinigung und Pflege der Haut und Haare vorgesehen sind. Durch diese Sicherheitsbewertung liegt es somit am Benutzer, bestimmte Produkte (nicht) mit, in seine tägliche Pflege aufzunehmen.

Für Produkte, die für Kinder unter drei Jahren gedacht sind, darüber waren sich alle Behörden einig, muss eine spezifische Bewertung durchgeführt werden. Dieser Gedanke führte zu der jüngsten Änderung des europäischen Kosmetikrechts, genauer gesagt, die 7. Änderungs-Richtlinie zur Kosmetik-Richtlinie.

Diese neue Richtlinie besagt unter anderem, dass alle „relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich aller Aspekte der Sicherheit und der Verträglichkeit“ berücksichtigt werden müssen. Mit anderen Worten, die Auswahl der verwendeten kosmetischen Rohstoffe, besonders für Babycremes und andere Produkte, die sowohl in dieselbe Kategorie und Altersgruppe fallen, muss mit besonderer Sorgfalt geschehen. Außerdem ist die Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen auf das genaueste zu beachten. Die Bewertung und Beachtung des wissenschaftlichen Beratergremiums der Europäischen Kommission sind obligatorisch.

Ein besonderes Augenmerk bei den kosmetischen Rohstoffen für Babypflegeartikel wird auf die „mikrobiologische Qualität und die Reinheit der Rohstoffe“ gelegt. Jeder Artikel wird auf „Schwermetalle oder Rückstände von Pestiziden“ untersucht, um einen möglichen Haut- bzw. Schleimhautreizungspotential vorzubeugen. Sollten Spuren von toxikologischen Rückständen aufgewiesen werden, so müssen sich diese Werte auf eine „unbedenkliche Spurenkonzentration“ beschränken. Das setzt voraus, dass die Kosmetikindustrie für Babyartikel ständige und strenge Rohstoffanalysen durchführen muss, um a) den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen und b) die Gewährleistung der gleichbleibend hohen Qualität der Fertigprodukte sicherzustellen. Die Sicherheitsbewertung zieht neben der Überprüfung der kosmetischen Rohstoffe auch andere Inhaltsstoffe mit in Betracht, mit der das Produkt in Berührung kommen könnte. Denken Sie in diesem Zusammenhang im Besonderen an Konservierungsstoffe.

Warum also all diese Vorschriften an den Hersteller von Babycremes

Je jünger das Baby, und damit meinen wir besonders die ersten Wochen nach der Geburt, unterliegt die Babyhaut einer besonderen Anatomie und der Physiologie und unterscheidet sich damit entscheidend von der Haut eines Kleinkindes oder Erwachsenen. Obwohl das wissenschaftlich festgestellt wurde, sind die „Beschränkungen für bestimmte Babyprodukte möglich, jedoch nicht zwangsläufig“ erforderlich. Im Vergleich dazu, ist die Haut eines Kleinkindes, von einem dermatologischen Standpunkt ausgesehen, der Haut eines Erwachsenen um ein vieles ähnlicher. Leider besteht vor dem Gesetzgeber kein einheitlicher Konsens, was die kosmetischen Rohstoffe von Baby- und Kleinkindartikel in Hinsicht auf Sicherheitsbewertung klar abzeichnen würde. Man muss den Schluss ziehen, dass die Verantwortung dafür, welche kosmetischen Pflegeartikel ihren Weg an die Babyhaut finden oder nicht, im größten Teil von den Eltern oder dem Pflegepersonal abhängen.

Verträglichkeit von kosmetischen Pflegeprodukten für Säuglinge und Kleinkinder

Die Hautverträglichkeit von Babycremes ist, verständlicherweise, für den Säugling und das Kleinkind von höchster Bedeutung. Das Ziel vieler Hersteller für Babyprodukte besteht daher darin, besonders milde Produkte für diese Zielgruppe herzustellen, um die sensible Haut nicht zu reizen. Dieser Prozess beginnt bereits in der sorgfältigen Auswahl von den in Verwendung kommenden kosmetischen Rohstoffen. Um sicherzugehen, dass sowohl für die Haut als auch für die Schleimhäute keine Gefahr besteht, werden In-vitro-Studien durchgeführt. Erst wenn diese Untersuchungen zufriedenstellend sind, wird das Produkt zuerst auf der Haut eines Erwachsenen und später in klinischen Studien an Kindern unter dermatologischer und pädiatrischer Kontrolle, durchgeführt. Bei dieser Studie wird selbst die subjektive Beurteilung von Medizinern und Eltern in die Waagschale gelegt, bevor das Produkt für den Markt zugelassen wird.

Farbstoffe

Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Farbstoffe in kosmetischen Produkten für Kinder auf ein Minimum reduziert sein sollten. Was und wie viel der Hersteller verwenden kann, ist im Kosmetikrecht, individuellen Anwendungseinschränkungen und Reinheitskriterien festgelegt. Bei Beachtung dieser Kriterien können daher Farbstoffe auch für Babys und Kleinkinder verwendet werden. Der Gesetzgeber hebt allerdings hervor, dass „mögliche sensibilisierende bzw. allergene Effekte durch Farbstoffe in kosmetischen Mitteln kaum zur Geltung kommen“. – Es mag den einen oder anderen vielleicht überraschen, dass „viele der in Körperpflegemitteln eingesetzten Farbstoffe auch für die Verwendung in Lebensmitteln und pharmazeutischen Präparaten zugelassen sind.“

Konservierungsstoffe

Wie schon weiter oben angedeutet, Konservierungsstoffe müssen in kosmetischen Pflegeartikeln für Säuglinge zu einem Minimum reduziert werden. Auch dann, wenn der Hersteller nicht wirklich darauf verzichten kann, da diese Zusätze die Haltbarkeit des Produktes gewährleisten. Der Gesetzgeber ist in dieser Hinsicht sehr spezifisch in dem festgelegt wurde, dass nur solche Zusätze verwendet werden dürfen, die ausdrücklich zur Konservierung kosmetischer Mittel zugelassen sind. Für die Produkte von Säuglingen und Kleinkindern wurden jedoch weitere Einschränkungen der Konservierungsmittel auferlegt.

UV-FilterParfümierenätherische Öle und waschaktive Substanzen unterliegen weiteren strengen Regulationen.

Vergiftungen

Gott sei Dank sind Vergiftungen durch kosmetische Pflegeartikel für Säuglinge kaum bekannt. Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass jedes Pflegeprodukt mit einem Hinweis versehen sein muss, was bei einer möglichen Vergiftung unternommen werden muss.

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