Funktionsweise und Hintergründe der Antibabypille – Das sollte man kennen

 In Fruchtbarkeit

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AnzeigeSchon zu frühen Zeiten haben Forscher herausgefunden, dass Hormone die Schleimschicht auf dem Weg zur Gebärmutter verhärten können und so weitere Eisprünge und Schwangerschaften unmöglich machen. Haberlandts Idee lag folglich nahe: Durch Verabreichung derartiger Hormone aus dem sogenannten Gelbkörper könnte eine Empfängnisverhütung erreicht werden. Die Idee lag jedoch vorerst auf Eis, da Wissenschaft wie auch der Gesellschaft wesentliche Erkenntnisse fehlte.

Erst über 30 Jahre später in den 1950er Jahren wurde der Gedanke der Antibabypille wieder aufgegriffen. Margaret Sanger und Katherine McCormick beauftragten einen Biochemiker mit der Entwicklung eines empfängnisverhütenden Medikaments. Nach Tests an Puertoricanerinnen kam dieses Medikament 1957 auf den amerikanischen Markt. Vier Jahre später, 1961, wurde die Antibabypille in Deutschland unter der Bezeichnung “Anovlar” als Mittel gegen Menstruationsbeschwerden mit der Nebenwirkung der Empfängnisverhütung eingeführt.

Wie funktioniert dieAntibabypille aus technischer/naturwissenschaftlicher Sicht?

Östrogen und Gestagen sind dem weiblichen Körper bekannt. Der Körper produziert geringe Mengen Östrogen zur Eireifung und für den Eisprung. Östrogen sorgt somit für die Empfängnisbereitschaft. Ist die Frau wiederum schwanger, so produziert der Körper mehr und mehr Östrogene, die dann die Eireifung verhindern. Dadurch kann der Embryo ungehindert heranwachsen. Einen weiteren Schutz für den Embryo stellen die Gestagene her, indem sie bei erhöhter Produktion dafür sorgen, dass der Schleim im Muttermund verdickt wird und somit der Weg zur Gebärmutter für Spermien und Eizellen nicht passiert werden kann.

Genau so funktioniert die Pille, die in den meisten Fällen die synthetisch hergestellten Hormone Östrogen und Gestagen enthält. Der Überschuss an diesen Hormonen täuscht dem Körper den Zustand der Schwangerschaft vor. Die Entzugsblutung innerhalb des Zyklus wiederum ist lediglich historisch zu begründen: Während die Forscher vermuteten, dass ein Verhütungsmittel ohne Blutung als unnatürlich empfunden werden würde, handelt es sich bei der Blutung selbst lediglich um eine “Pseudomenstruation”. Theoretisch ist auch ein Durchnehmen der Pille nach Rücksprache mit dem Frauenarzt möglich.

Wie funktioniert die Pille? – Antworten auf einen Blick

Wie die Pille funktioniert, ist nicht immer gleich zu beantworten. Die Funktionsweise hängt von der Art der jeweiligen Antibabypille ab. Grundsätzlich kann man unterschieden zwischen:

  • Antibabypillen mit zwei weiblichen Geschlechtshormonen: Östrogen und Gestagen
  • Antibabypillen (Minipille) mit nur einem Hormon: Gestagen.

Heutzutage sind alle Antibabypillen weit geringer dosiert als das zu Beginn der Präparate in den 1960er Jahren der Fall war.

Die Pillen selbst können auf drei Arten funktionieren:

  1. Sie verhindern den Eisprung
  2. Sie erschweren das Eindringen von Spermien in die Gebärmutter
  3. Sie verändern die Schleimhaut der Gebärmutter so, dass ein befruchtetes Ei sich nicht einnisten kann.

Die Frage, “Wie funktioniert die Pille?”, ist komplex. Aus diesem Grund sollten Sie für detaillierte Informationen stets den Gang zum Frauenarzt einer allgemeinen Information vorziehen. Wer sich über die verschiedenen Arten der Antibabypille einen Übersicht verschaffen möchte, der kann bei antibabypillen.com nach sehen.

Wann wirkt die Antibabypille nicht?

Der Empfängnisschutz der Pille ist immer dann gefährdet, wenn diese nicht richtig eingenommen wurde. Bei den meisten Antibabypillen (nicht Minipillen!) gilt, dass eine vergessene Einnahme innerhalb von zwölf Stunden nachgeholt werden kann.

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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet einen Test, mit dem betroffene Anwenderinnen direkt überprüfen können, ob der Schutz noch gewährleistet ist bzw. wie sie zu reagieren haben:

Verschiedene Medikamente können darüber hinaus den Empfängnisschutz trotz einer zuverlässigen und korrekten Einnahme gefährden. Diese Medikamente sind insbesondere:

  • Antibiotika,
  • Abführmittel,
  • Schmerzmittel,
  • Beruhigungsmittel
  • Epilepsiemedikamente

Auch pflanzliche Mittel wie Johanniskraut verursachen die Unwirksamkeit der Antibabypille. Häufigste Ursache für fehlenden Schutz sind Durchfall und Erbrechen. Diese führen dazu, dass die Pille trotz korrekter Einnahme nicht vom Körper aufgenommen werden kann und somit nicht wirkt.

Wer zahlt die Antibabypille?

Die Kosten der Antibabypille können über die Jahre hinweg schnell ins Geld gehen. Umso wichtiger ist daher für viele Anwenderinnen die Frage, wer die Kosten der Antibabypille übernimmt. Grundsätzlich werden die Kosten für die Antibabypille bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 20. Geburtstag muss die Antibabypille dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Von dieser Regel gibt es jedoch auch Ausnahmen.

Antibabypille auch ab 20 kostenlos bei gesetzlicher Krankenkasse

Wer die Pille auch nach seinem 20. Geburtstag per Kostenübernahme durch die Krankenkasse finanziert sehen will, der muss zu einem Ausnahmefall gehören. Die Antibabypille wird weiterhin kostenlos verschrieben, wenn die Einnahme der Pille nicht einzig der Verhütung dient, sondern medizinisch indiziert ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Pille gegen starke Akne zum Einsatz kommt oder aber die Pille gegen starke Regelbeschwerden zum Einsatz kommt. Dies gilt für die gesetzliche Krankenkasse.

Bei der privaten Krankenversicherung hingegen kommt es auf den individuell gewählten Tarif an, ob die Kosten für die Antibabypille von der Kasse übernommen werden. Mitunter gibt es hier auch Tarife, in denen die Antibabypille auch unter 20 Jahren nicht von der Kasse übernommen, sondern von Jugendlichen selbst zu zahlen ist. Ob und wie die Kosten für die Antibabypille von der Kasse übernommen werden können, ist im Zweifelsfall direkt bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass die Pillenkosten auch über den 20. Geburtstag hinaus übernommen werden – aber nur, wenn tatsächlich für medizinisch notwendig erachtet.

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