Unfruchtbarkeit behandeln lassen – Eine Übersicht

 In Fruchtbarkeit

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Hierzulande stehen Frauen, die sich wegen Unfruchtbarkeit behandeln lassen, keine rechtlichen Richtlinien oder spezielle Regelungen zur Verfügung, so dass sie vom Gesetzgeber und an ihrem Arbeitsplatz geschützt wären.  Regelungen und Vorschriften, welche den Schutz ihrer Gesundheit und den Erfolg einer solchen Spezialbehandlung garantieren, ohne dass die Frauen deshalb ihre beruflichen Pflichten vernachlässigen. Diese Frauen sollten davor bewahrt werden, Arbeiten zu erledigen, die mit körperlichen Überanstrengungen, ungünstigen Körperhaltungen oder einer Belastung einhergehen, die nicht mit der medizinischen Behandlung vereinbar sind, welche darauf abzielt, die befruchteten Eier zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen. Das Problem besteht für die Frau sehr oft darin, dass sie sich im Zuge ihrer alltäglichen beruflichen Pflichten nicht in der Lage sieht, die Empfehlungen ihres Spezialisten zu befolgen und auch am Arbeitsplatz eine gewisse, wenn auch sehr kurze Zeit für eine Verschnaufpause zu finden. Solche Behandlungen sind mit der Realität, die in sehr vielen Unternehmen herrscht, unvereinbar, da diese keinerlei Hilfestellungen für solche speziellen Fälle vorsehen, ganz zu schweigen von der nicht vorhandenen Unterstützung seitens des Gesetzgebers.

Diese Inkongruenz fängt an beim Kleingedruckten der verschiedenen Vorschriften, welche die Ergonomie am Arbeitsplatz definieren sollen und den Arbeitgeber zwingen, die Aufgaben und den Arbeitsplatz oder Arbeitsbereich anzupassen und so zu gestalten, dass den individuellen Umständen Rechnung getragen wird. Im Falle von Schwangeren und körperlich oder geistig Behinderten werden solche Vorschriften im Normalfall problemlos eingehalten, jedoch nicht im Falle von Frauen, die sich einer Behandlung ihrer Unfruchtbarkeit unterziehen, welche nicht nur eine seelische Belastung darstellt, sondern auch Geld kostet. Angesichts dieser Gesetzeslücke gibt es zweierlei Empfehlungen, um die Rechte solcher Frauen durchzusetzen: Zum einen sollten sie anhand einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie sich in Behandlung wegen Unfruchtbarkeit befinden; und zum anderen  sollten sie versuchen, diejenige Person in die Pflicht zu nehmen, die an ihrem Arbeitsplatz für gesundheitliche Fragen im Berufsleben zuständig ist. Die behandelnde Klinik stellt eine Bescheinigung aus, aus welcher die Angaben der Patientin und Näheres zur Behandlungsdauer hervorgehen, sowie die Bedingungen, die am Arbeitsplatz gegeben sein müssen. Darin werden auch Tätigkeiten erwähnt, die ein Risiko darstellen oder die Einnistung der Eizelle gefährden; es werden Empfehlungen betreffend der Arbeitszeiten erwähnt und zahlreiche andere Informationen gegeben, welche die Frau schützen sollen und einer erfolgreichen Behandlung dienlich sind.

Die Bescheinigung sollte in leicht verständlicher und unzweideutiger Form abgefasst sein, so dass auch Personen, die nicht mit der Materie vertraut sind, sie verstehen und kein Raum für Falschinterpretationen gegeben ist. Das Schriftstück muss vom verantwortlichen Arzt unterzeichnet und abgestempelt sein, unter Angabe seiner Mitgliedsnummer in der Ärztekammer. Zum anderen müssen, wie schon erwähnt, die Verantwortlichen für Gesundheit am Arbeitsplatz unterrichtet werden. Diese müssen das Unternehmen über die Situation der Frau, die sich einer Behandlung ihrer Unfruchtbarkeit unterzieht, pünktlich in Kenntnis setzen, damit notwendige Änderungen im Arbeitsbereich in die Wege geleitet werden können, z.B. in Bezug auf die Einrichtung des Arbeitsplatzes, wie Stühle, Tische oder Fußstützen.

Ansonsten bleibt noch die Anwendung der allgemein gültigen „Gesetze“ am Arbeitsplatz, die eingehalten werden müssen und dem gesunden Menschenverstand entsprechen. Das Allerwichtigste, nachdem alles Menschenmögliche getan ist, besteht jedoch darin, die Tage bis zur freudigen Nachricht zu zählen und sich auf die Ankunft des heiß ersehnten Babys zu freuen.

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