Anmeldung deines Babys beim Einwohnermeldeamt und Kinderreisepass
Die Anmeldung deines Babys sollte spätesten eine Woche nach der Geburt bei eurem Einwohnermeldeamt geschehen. Immerhin wohnt euer kleiner Nachwuchs nun bei euch zuhause und das muss von eurer Stadt oder Gemeinde registriert werden. In der Regel benachrichtigt das Standesamt das Einwohnermeldeamt automatisch, sodass du dich darum eigentlich nicht mehr kümmern müsstest. Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen, kannst du bei deinem Einwohnermeldeamt anrufen und nach dem Status der Anmeldung fragen.
Der Prozess bei der Anmeldung
Die Beantragung des Kinderreisepasses
Ist dein kleines Baby ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt gemeldet, kannst du auch einen Kinderreisepass beantragen. Dieser wird auch Kinderausweis genannt. Dieses Dokument ist gültig für eure Auslandsreisen. Für die Ausstellung benötigst du ein biometrisches Passbild mit den Maßen von 45 mm x 35 mm deines Kleinen. Die Gültigkeitsdauer des Kinderausweises beträgt 6 Jahre und kostet 13 €. Jede Änderung oder eine Verlängerung im Kinderreisepasse wird mit einer Gebühr von 6 € belegt. Eine Verlängerung ist bis zum 12 Lebensjahr möglich.
Antragsteller muss mindestens ein Erziehungsberechtigter sein, der in der Geburtsurkunde als rechtlich geltendes Elternteil deklariert ist. Zusätzlich ist eine Vollmacht oder Einwilligungserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten notwendig, um den Kinderreisepasse ordnungsgemäß zu beantragen. Alleinerziehende müssen eine Sorgerechtsbescheinigung vorlegen, die diesen Status belegt.
Der elektronische Reisepass für dein Kind
Der Kinderreisepasse ist jedoch nicht für die Einreise in alle Länder dieser Welt gültig. So ist beispielsweise die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Kinderreisepass nicht möglich. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, sollte daher der elektronische Reisepass, wie für einen Erwachsenen, beantragt werden.
Mit diesem elektronischen Reisepass, der auch ePass genannt wird, ist die Einreise in jedes Land dieser Erde möglich. Dieses Dokument ist um einiges teurer als der Kinderausweis und kostet 37,50 €. Er ist nur 6 Jahre gültig und kann auch nicht verlängert werden. Auch hierfür ist ein biometrisches Passbild von Nöten und auch die Fingerabdrücke deines kleinen Babys müssen entnommen werden.
Babys dokumente – Zusammenfassung und Übersicht
Um einen Ausweis zu beantragen benötigst du beim Einwohnermeldeamt folgende Dokumente:
- Deinen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Die Geburtsurkunde deines Babys
- Die Einwilligungserklärung des zweiten Sorgeberechtigten
- Den Sorgerechtsnachweis (Alleinerziehende)
- Ein biometrisches Passbild
- Bargeld
Für den Kinderreisepass (Kinderausweis) gilt:
- Kosten: 13 €
- Gültigkeitsdauer 6 Jahre
- Kann bis zum 12 Lebensjahr verlängert werden
- Kosten für Änderungen und Verlängerung belaufen sich auf 6 €
- Ist in vielen Ländern gültig, jedoch nicht in allen Ländern
Für den elektronischen Reisepass (ePass) gilt:
- Kosten: 37,50 €
- Gültigkeitsdauer 6 Jahre
- Kann nicht geändert oder Verlängert werden
- Ist weltweit in allen Ländern gültig
- Fingerabdrücke sind verpflichtend abzugeben
Meldebestätigung und Personalausweis für dein Baby
Es besteht auch die Möglichkeit einen Personalausweis für dein kleines Baby zu beantragen. Dies ist jedoch erst ab dem 16. Lebensjahr zu empfehlen. Die Kosten für den Personalausweis belaufen sich auf 22,80 €. Ist dein klleines Baby bein Einwohnermeldeamt eingtragen, kannst du auch eine Meldebestätigung für dein Baby bekommen. Kosten hierfür bealufen sich auf 10 €. Alle Preisangaben können von Region zu Region variieren und sind deshalb nur Richtwerte. Stand 2012.