Die Anmeldung in der Kinderkrippe
Für viele Eltern stellt sich die Frage, ob das noch sehr junge Familienmitglied die Kinderkrippe besuchen soll. Oftmals ist die Arbeitszeit der Eltern der entscheidende Faktor, sein Kind in die Kinderkrippe zu geben. Es gibt jedoch auch Eltern, die der Meinung sind, dass ein Aufenthalt in der Kindergrippe pädagogisch sehr wertvoll ist. Wie die neuen Eltern den Aufenthalt des eigenen Babys handhaben ist immer sehr unterschiedlich und liegt in der eigenen Verantwortung.
In Deutschland unterliegt die Kinderkrippe, genauso wie der Kindergarte, der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinderkrippe ist ein Betreuungsort für Neugeborene unter drei Jahre. Das Recht auf einen Krippenplatz oder einer Tagesmutter für jedes neugeborene Kind soll ab dem Jahr 2013 eintreten.
Die Kinderkrippe wird in drei Teilbereiche kategorisiert, um eine fachgerechte Betreuung zu gewährleisten. So gibt es die Liegekrippe, die Krabbelkrippe und die Laufkrippe. In der heutigen Zeit werden die Kinderkrippen häufig in Kindertagesstätten, als eigener abgetrennter Bereich, untergebracht. Der Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten findet dann mit dem Erreichen des dritten Lebensjahres statt. Zurzeit müssen sich Eltern, am besten schon vor der Geburt, um einen Krippenplatz kümmern, denn das Angebot an Krippenplätzen ist in vielen Gemeinden und Städten sehr begrenzt.
Der geignete Krippenplatz für dein Baby
Ist die Entscheidung gefallen, euer Baby in einer Kinderkrippe betreuen zu lassen solltet ihr euch folgendes überlegen:
- Ab wann soll mein Baby in die Kinderkrippe? (Liegen, Krabbeln oder Laufen)
- Wie lange soll mein Baby die Kinderkrippe besuchen? (zwischen 1. Bis 3. Lebensjahr)
- Benötigt mein Baby eine Teilzeit- oder Ganztagsbetreuung? (Öffnungszeiten)
- Wie weit soll der Krippenplatz von Zuhause entfern sein?
- Soll die Kinderkrippe einer Kindertagesstätte angeschlossen sein?
- Mit welchen Lebensmitteln soll die Kinderkrippe arbeiten?
- Ist mir ein weitreichendes pädagogisches Angebot in der Kinderkrippe wichtig?
- Will ich mein Kind trotz Krippenaufenthalt stillen?
- Was darf der Krippenplatz höchstens kosten?
Sind diese Fragen geklärt, solltest du deine ausgewählten Krippenplätze besuchen und das Gespräch mit den Erzieherinnen suchen. Die Frage nach dem Ablauf und den Maßnahmen für Erziehung und Unterhaltung sollten für die Entscheidungsfindung primär sein.
Was beinhaltet der Ablauf in der Kinderkrippe?
- Die Esszeiten. (Hier kann die Mutter zum Stillen kommen. Säuglinge können auch mit Muttermilch oder Milchpulverpräparaten versorgt werden.)
- Eine altersgerechte Schlafphase
- Zeit für pädagogische Erziehungsmaßnahmen
- Spielzeiten im Freien
- Spielzeiten im Zimmer
Ist die Entscheidung unter Berücksichtigung der Kosten gefallen, gilt es dein Kind fristgemäß anzumelden. Die Anmeldung musst du direkt bei der ausgewählten Kindergrippe ausführen.
Was benötigst du für einen Kinderkrippenantrag
- Arbeitsplatzbescheinigung
- Gehaltsnachweis
- Geburtsurkunde deines Babys
- Dein Lichtbildausweis
- Vorsorgeheft der Vorsorgeuntersuchungen deines Babys
- Impfpass (nicht zwingend)
In einem persönlichem Gespräch mit der Geschäftsleitung der Kinderkrippe erfährst du, wann die Frist zur Anmeldung ausläuft. Um deshalb auf Nummer sicher zu gehen, solltest du schon vor der Geburt den passenden Platz in der Krippe gefunden haben. Sind alle Unterlagen vollständig und wird dir der Platz zugesichert, kommt es zu einem Betreuungsvertrag.
Der Betreungsvertrag mit der Kinderkrippe
- Aufnahme und Angaben zum Kind
- Betreuungszeit und – Ort (Vereinbarung über die Eingewöhnungszeit)
- Krankheits- und Urlaubsregelung
- Bringen und Abholen des Kindes
- Versicherungen
- Erziehungsgrundsätze
- Änderungsmitteilung
- Schweigepflicht
- Beendigung des Pflegeverhältnisses
Finanzielle Unterstüzung für einen Krippenplatz
Es besteht die Möglichkeit Beihilfe für die Kosten der Kinderkrippe zu bekommen. Hierfür ist das Jugendamt zuständig. Mit dem „Antrag auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ kann diese Beihilfe beantragt werden. Das Vorgehen zu diesem Antrag kannst du bei deinem ansässigen Jugendamt erfragen.