Die Vaterschaftsanerkennung
Du bist schwanger und die Geburt steht kurz bevor. Du und dein Partner seid noch nicht verheiratet. Eine wichtige Frage, die ihr euch stellen solltet, ist die der Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung ist nicht zu verwechseln mit der Vaterschaftsfeststellung. Seid ihr beim Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet besteht keine rechtliche Vaterschaftsvermutung. Die Vaterschaft muss laut Gesetz amtlich anerkannt werden, um deinen Partner als rechtlichen Vater eures Kindes zu bestimmen. Hier muss ganz klar zwischen rechtlichem und biologischem Vater unterschieden werden.
Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine freiwillige Erklärung des Mannes. Dein Partner erkennt somit die Vaterschaft eures Kindes an, die nur rechtlich gültig wird, wenn du dieser zustimmst. Ohne die Zustimmung der Mutter ist eine Vaterschaftsanerkennung somit nicht möglich.
Beim Standes- oder Jugendamt wird die Vaterschaft eures Kindes anerkannt. Es besteht die Möglichkeit die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen zu lassen. Nur in diesem Fall kann der Vater unmittelbar nach der Geburt in die Geburtsurkunde aufgenommen werden.
Dem Standesamt oder Jugendamt müsst ihr folgendes vorlegen:
- Die gültigen Lichtbildausweise der werdenden Eltern
- Die Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden der werdenden Eltern
- Geburtsurkunde des Babys (falls das Baby bereits geboren wurde)
- Einkommensnachweise des Partners
- Unterlagen zu weiteren Unterhaltsverpflichtungen des Partners
Die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt
Wenn ihr euch entschließt die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt beim Standesamt durchzuführen, wird der Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen. Dies müsstet ihr dann im Nachhinein beantragen. Solange steht nur der Name der Mutter in der Geburtsurkunde. Das Sorgerecht muss der Vater dann, mit Einwilligung der Mutter, beim Jugendamt beantragen.
Nach der erfolgreichen Vaterschaftsanerkennung besteht zwischen eurem Kind und dem Vater ein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis. Das Kind hat zudem die Möglichkeit die Staatsangehörigkeit des Vaters anzunehmen. Der amtlich eingetragen Vater ist nun für das Kind unterhaltspflichtig und hat die sittliche Pflicht für das Kind in allen Belangen aufzukommen. Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenfrei und kann auch bei einer mündlichen Verhandlung laut von einem Richter verlesen werden, sodass es seine Gültigkeit erhält.
Nach der Geburt eures Babys ist eine Vaterschaftsanerkennung problemlos zu erwirken. Ihr solltet jedoch bei eurem zuständigen Amt in Erfahrung bringen, wie eine Anerkennung zur Vaterschaft auch vor der Geburt einzutragen ist.