Die Elternzeit – Ausführlich erklärt
Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch, den du und der Vater deines Kindes bei eurem Arbeitgeber geltend machen könnt. Dazu müsst ihr nicht verheiratet sein. Geregelt wird dieser Rechtsanspruch vom Elterngeld- und Elternzeitgesetz und ist somit völlig unabhängig von eurem Arbeitgeber. Grundvoraussetzung ist, dass die Eltern, bei einem gemeinsamen Anspruch, in einem gemeinsamen Haushalt leben und sich dort um die Erziehung und Pflege des Kindes kümmern.
Elternzeit und Arbeitgeber
Du musst deinem Arbeitgeber circa 7 Wochen vor dem Start deiner Elternzeit bescheid geben. Hierzu erstellst du ein formloses Anschreiben, das den Beginn und die geplante Dauer der Elternzeit aufzeigt. Bei einer Frühgeburt oder einer Adoption kann dieser Antrag auch die Frist von 7 Wochen überschreiten. Die Elternzeit, ist wie oben bereits erwähnt, gesetzlich verankert. Somit muss dein Arbeitgeber nur darüber informiert werden und kann deiner Planung für die Elternzeit nicht wiedersprechen.
Die meisten werdenden Mütter gehen direkt nach dem Mutterschaftsurlaub in die Elternzeit über. Ihr solltet wissen, dass beide Elternteile gemeinsam bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen können. Es besteht sogar die Möglichkeit, eine 12 monatige Elternzeitphase, zwischen dem 3. Und dem 8. Lebensjahr eures Babys, abzuhalten. Dies ist jedoch eine Frage der Finanzierbarkeit, denn sind beide Elternteile für 3 Jahre ohne Arbeit, kann es hier zu finanziellen Engpässen kommen. Das Elterngeld kann hier nur bedingt Abhilfe schaffen. Mehr über das Elterngeld erfährst du hier. Ein andere Möglichkeit ist der Anspruch auf Elternteilzeit. Es ist somit möglich, dass entweder nur ein Elternteil oder beide Elternteile 30 Stunden die Woche arbeiten. Diese Variante ist ein Kompromiss für Arbeitgeber und die jungen Eltern. Weiterhin sei zu erwähnen, dass 8 Wochen vor und während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz in Kraft tritt. Hierfür sorgt der Arbeitsschutz der Landesbehörde.
Zusammenfassende Übersicht, welche Konstellationen der Elternzeit in Frage kommen
- Die Mutter geht 1 bis 3 Jahre in Elternzeit – Der Vater geht weiterhin zur Arbeit
- Der Vater geht 1 bis 3 Jahre in Elternzeit – Die Mutter geht weiterhin zur Arbeit
- Beide Elternteile gehen 1 bis 3 Jahre gemeinsam in Elternzeit
- Ein Elternteil geht 1 bis 3 Jahre in Elternzeit – Das andere Elternteil begleitet diese Zeit mit 2 Partnermonaten, die auch durch Elterngeld unterstützt werden. Partnermonate sind immer volle Lebensmonate des Babys und müssen nicht hintereinander genommen werden.
- Ein Elternteil geht 1 bis 3 Jahre in Elternzeit – Das andere Elternteil geht nur 1 bis 2 Jahre in Elternzeit
- Ein Elternteil geht 1 bis 3 Jahre in Elternzeit – Das andere Elternteil arbeitet Teilzeit 30 Std. / Woche
- Beide Eltern arbeiten in Teilzeit jeweils 30 Std. / Woche
- Ein Elternteil arbeitet 15 Std. / Woche Teilzeit – Das andere Elternteil arbeitet 30 Std. / Woche Teilzeit
- Nach der Elternzeit von 2 Jahren können zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr eures Babys, ein Elternteil oder beide Elternteile gemeinsam eine weitere 12 monatige Elternzeitphase durchführen.
Zuständig für den Antrag auf Elternzeit ist die Elterngeldstelle in deiner Region. Lass dich zum Thema Elternzeit ausführlich beraten, um die richtige Entscheidung für dich, deinen Partner und euer Kind zu treffen. Die Themen Elterngeld und Mutterschaftsurlaub sind eng miteinander verkoppelt und sollten deshalb mitbetrachtet werden. Hier erhältst du Informationen über das Elterngeld und den Mutterschaftsurlaub.