Die Leistungen der Krankenkasse während und nach der Schwangerschaft

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Versicherte haben einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Vor allem vor, während und nach der Schwangerschaft haben Mütter einen vollen Leistungsanspruch, den die Krankenkassen vollumfänglich abdecken.

Bereits zur ersten Vorsorgeuntersuchung, bei der dein Gynäkologe deine Schwangerschaft feststellt, springt deine Krankenkasse ein. Du erhältst einen Mutterpass und in der Regel werden 12 bis 13 Voruntersuchungstermine im Laufe deiner gesamten Schwangerschaft angesetzt. Du besuchst somit, in einem Rhythmus von 4 Wochen, deinen Gynäkologen der deine Schwangerschaft medizinisch betreut. Jegliche Medizin, die du aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschrieben bekommst, kannst du ohne Zuzahlung bei der Apotheke bekommen. Dies gilt auch für Massagen und Physiotherapien. Interessant ist, dass bei einer Schwangerschaft ohne Komplikationen, die Voruntersuchungen auch von deiner Hebammen ausgeführt werden kann. Sie rechnet dies dann, genauso wie dein Gynäkologe, über deine Versicherungskarte ab.

Ab der 24. Schwangerschaftswoche stehen die Geburtsvorbereitungskurse an. Diese werden vollumfänglich von der Krankenkasse gezahlt, genau so wie die Betreuung bei deiner Geburt. Das heißt, dass die Hebamme, die deine Geburt vor, während und danach unterstützt, von deiner Krankenkasse bezahlt wird. Bei der Geburt ist zu beachten, dass nur die gesamten Kosten der Geburt im Krankenhaus gezahlt werden. Die Krankenhauskosten umfassen die kompletten medizinischen und personellen Aufwendungen, die Unterkunft und die Verpflegung. Nach dem 6. Tag im Krankenhaus ist jedoch eine Zuzahlung von circa 10 € notwendig.  Bei der Hausgeburt wird lediglich die Arbeitszeit der Hebamme erstattet. Alle weiteren Kosten sind selbst zu tragen. Auch bei einem geplanten Kaiserschnitt, sollte vorher die Krankenkassen nach Erstattung gefragt werden.

Nach der Geburt werden 10 Besuche deiner Hebammen bei dir zuhause von der Krankenkasse übernommen. Deine Hebamme unterstützt dich in den ersten Wochen und beantwortet dir deine offenen Fragen.

Bist du während deiner Schwangerschaft erwerbstätig hast du 14 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld das zum Teil dein Arbeitgeber und zum Teil deine Krankenkasse zahlt. Mehr über das Mutterschaftsgeld erfährst du hier. Hast du dich entschieden nach deinem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, wirst du zu dieser Zeit komplett von den Krankenversicherungsbeiträgen befreit. Mehr zur Elternzeit erfährst du hier.

Übersicht über die Leistungen der Krankenkasse

Bitte beachte, dass es Leistungen gibt, die von jeder Krankenkasse unterschiedlich behandelt werden:

  • 12 bis13 Vorsorgeuntersuchungen
  • Medizinische Untersuchungen
  • Medizin für Schwangerschaftsbeschwerden
  • Massagen und Therapien gegen Schwangerschaftsbeschwerden
  • Die Geburtvorbereitungskurse
  • Die Geburt und 6 Tage Aufenthalt im Krankenhaus
  • 10 Besuch der Hebamme
  • 10 Vorsorgeuntersuchungen des Babys (keine Praxisgebühr)
  • Impfungen
  • Kinderkrankengeld. Wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn ein Elternteil bei Krankheit des Kindes zuhause die Pflege übernehmen muss. Das Kinderkrankengeld kann pro Elternteil, bis zu 25 Tage im Kalenderjahr, beansprucht werden.
  • Vorsorge und Kuren
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