Der Mutterschaftsurlaub – Das solltest du unbedingt darüber wissen
Beim Mutterschaftsurlaub handelt sich um ein zeitlich begrenztes Arbeitsverbot von 14 Wochen. Der Mutterschaftsurlaub ist gesetzliche Verpflichtung und schützt die werdende Mama vor, während und nach der Geburt. Ist der voraussichtliche Entbindungstermin bekannt, beginnt dieses Arbeitsverbot 6 Wochen davor. Nach der Geburt ist dann im Rahmen der Mutterschaft ein 8 wöchiges Pause angedacht. Insgesamt beläuft sich der Mutterschaftsurlaub also auf 14 Wochen, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Der Mutterschaftsurlaub ist in seiner Namensgebung sehr ungenau, da es sich vielmehr um ein Arbeitsverbot handelt, was die Mutter schützen soll. Dieses wird im Mutterschutzgesetz geregelt. Nicht zu verwechseln ist die 14 wöchige Auszeit des Mutterschaftsurlaubs mit der Elternzeit. Die Elternzeit ist lediglich ein gesetzlicher Anspruch auf eine Auszeit für die Erziehung und Pflege des eigenen Kindes. Der Mutterschaftsurlaub ist hingegen eine gesetzliche Pflicht an den sich sowohl Arbeitgeber, als auch Mutter zu halten haben.
Das Mutterschaftsgeld
Während der 14 wöchigen Auszeit wird das Gehalt zu 100% weiter gezahlt. Hier muss sich die werdende Mutter keine Sorgen über Einbußen machen. Das Einkommen wird in dieser Zeit Mutterschaftsgeld genannt und aus den letzten drei Gehaltsabrechnungen ermittelt. Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, jedoch nur bis zu einem Mindestsatz von 13 € pro Kalendertag. Für die fehlende Differenz kommt dann der Arbeitgeber auf.
Der Mutterschutz
Alle werdende Mütter mit einem Arbeitsverhältnis (befristet oder unbefristet) und der damit verbundenen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, unterliegen dem Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz definiert eine Reglementierung zur Behandlung von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz.
- Lohnfortzahlung während des Arbeitsverbotes
- Kündigungsschutz für Mutterschaft und Elternzeit
- Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz
- Gesundheitsschützende Maßnahmen von schwangeren am Arbeitsplatz
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Schwangerschaft
Arbeitsplatz und Arbeitsverbot in der Schwangerschaft
Zusammenfassend sei gesagt, dass die Schwangerschaft für die werdende Mama zu keinem Nachteilen führen soll und deshalb ein gesetzlich verankertes Regelwerk erstellt wurde, um dies zu gewährleisten. Finanziell ist die werdende Mutter abgesichert, aber auch die Arbeitsumgebung muss adäquat angepasst werden, um dies zu leisten.
Ist eine gesundheitliche Gefährdung am Arbeitsplatz für die werdende Mutter und ihr Kind gegeben, kann oder muss von einem Arzt ein Arbeitsverbot attestiert werden. Das macht im Fall deiner Schwangerschaft dein Gynäkologe. Somit greift der Mutterschutz und das damit verbundene Arbeitsverbot schon viel früher, vielleicht sogar schon am Anfang der Schwangerschaft. Weiterführende Informationen zu Mutterschaftsleistungen erhältst du hier.